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Friedrich-Alexander-Universität Lehrstuhl für Pädagogik mit dem Schwerpunkt Medienpädagogik
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FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik:

Durch das Studium erwerben Sie vertiefte Qualifikationen für eine zeitgemäße Bildung in einer zunehmend von digitalen Medien geprägten Welt. Sie erweitern Ihre persönliche Medienkompetenz, lernen wissenschaftlich fundierte und innovative Methoden des Lernens und Lehrens mit digitalen Medien kennen und werden dazu befähigt, die Medienkompetenz von Lernenden zu fördern. Mit dem Erweiterungsfach qualifizieren Sie sich außerdem für Funktionsstellen, in denen Sie als Multiplikator:innen in der Lehrkräftebildung und in der Schulentwicklung eingesetzt werden.

Das Erweiterungsfach Medienpädagogik richtet sich an Lehramtsstudierende und Referendar:innen aller Lehrämter in Bayern sowie an bayerische Lehrkräfte, die bereits das Erste und Zweite Staatsexamen abgelegt haben. Wenn Sie Ihre Examina (Lehramt) in einem anderen Bundesland abgelegt haben und diese durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannt sind, besteht nach Rücksprache gegebenenfalls ebenfalls die Möglichkeit Medienpädagogik zu studieren.

Hinweis: Fachlehrer:innen können das Erweiterungsfach leider nicht studieren.

Eine Einschreibung ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich und erfolgt über das Online-Portal campo (https://www.campo.fau.de/).

Hinweis: Bitte besorgen Sie sich die Unterlagen, die Sie für die Einschreibung benötigen, in doppelter Ausführung, da Sie diese auch für die Anmeldung zum Staatsexamen benötigen.

Das Studium ist auf 2 Semester Vollzeit (Mindeststudienzeit) bzw. 4 Semester Teilzeit ausgelegt. Eine Höchst- oder Regelstudiendauer gibt es nicht.

Die Erweiterung Medienpädagogik ist an der FAU (noch) nicht modularisiert. Daher gibt es auch kein Modulhandbuch und entsprechend auch keine Module. Die inhaltlichen Anforderungen des Erweiterungsstudiums richten sich nach LPO I §115.

Der Umfang des Studims richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Lehramtsprüfungsordnung I (nachträgliche Erweiterung). Laut LPO I §115 muss demnach bei der Anmeldung lediglich der Besuch je einer Veranstaltung aus dem Teilbereich Medienerziehung, Mediendidaktik und der informationstechnischen Grundlagen nachgewiesen werden. Zudem ist es für den mündlichen Teil der Staatsprüfung notwendig, ein Medienprojekt (Teilbereich Mediengestaltung) durchzuführen (s. Seminar „Praxisprojkt Mediengestaltung“).

Achtung: Der Nachweis der Grundlagenseminare reicht formell für die Meldung zum Staatsexamen aus, allerdings nicht für die gründliche, inhaltliche Vorbereitung. Das Erweiterungsstudium ist daher so angelegt, dass die Studierenden in der Regel noch einen erheblichen Anteil an Selbststudium und Selbstorganisation zur weiteren Vorbereitung auf das Staatsexamen haben. Mehr dazu erfahren Sie in den Seminaren an der FAU. 

Inhaltlich gliedert sich das Studium in die Bereiche Medienerziehung, Mediendidaktik, ITG (= Informationstechnische Grundlagen) und dem Praxisprojekt Mediengestaltung.

An der FAU qualifizieren sich viele der Studierenden berufsbegleitend medienpädagogisch. Daher können alle verbindlichen Studienleistungen nachmittags, in Form von wöchentlichen Präsenzveranstaltungen, (Online-)Blockkursen und/oder über asynchrone Online-Kurse (z. B. über die Virtuelle Hochschule Bayern) erbringen.

Über (a)synchrone Online-Kurse, Blockkurse etc. können Sie das Erweiterungsfach Medienpädagogik nahezu ortsunabhängig studieren und nur zu Einzelterminen nach Nürnberg zu fahren. Die schriftlichen Staatsexamensprüfungen können Sie an jeder lehramtsführenden Universität in Bayern ablegen, einzig für die mündlich-praktische Prüfung müssen Sie nach Nürnberg kommen.

Wenn Sie Lehramt für Gymnasium oder Realschule studieren erhalten Sie derzeit einen Notenbonus von 0.15. Bitte beachten Sie, dass der Notenbonus für jeden Prüfungstermin neu durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestätigt werden muss. Über folgende Formel wird der Notenbonus mit Ihren Leistungen im Ersten und Zweiten Staatsexamen (= Gesamtprüfungsnote) verrechnet: (((6 x Gesamtprüfungsnote) + (Gesamtnote Erweiterungsfach Medienpädagogik + 2.50) : 2 ):7) – 0.15

https://www.km.bayern.de/lehrer/fort-und-weiterbildung/erweiterungsfaecher.html

Hinweis: Ihre Gesamtprüfungsnote kann sich durch die Prüfungsnote im Erweiterungsfach Medienpädagogik nur verbessern und nicht verschlechtern.

Wenn Sie grundständig Informatik studiert haben, eine Lehrbefähigung IT besitzen oder die Basiskurse I und II der ALP Dillingen absolviert haben, können Sie sich diese als ITG-Schein für den Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik in jedem Fall anrechnen lassen. Darüber hinaus ist der erfolgreiche Besuch ähnlicher Hochschul-Seminare zu informationstechnischen Grundlagen möglicherweise anrechenbar. Wenden Sie sich für die Anfrage zur Anrechnung bitte mit den notwendigen Nachweisen an die Studiengangskoordination.

Weitere Hinweise zum Webauftritt

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Erlangen-Nürnberg

Schlossplatz 4
91054 Erlangen
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